- Industriebetriebslehre
- 1. Begriff: Teildisziplin der ⇡ Betriebswirtschaftslehre, die Erforschung und Lehre des Wirtschaftens von ⇡ Industrieunternehmungen umfasst. I. kann somit verstanden werden als eine durch institutionelle Gliederung gebildete spezielle Betriebswirtschaftslehre im Sinn einer Wirtschaftszweiglehre, die die allgemeine Betriebswirtschaftslehre ergänzt.- 2. Teilgebiete: Kernbereich des Systems Industriebetrieb ist der Produktions- (Fertigungs-)bereich mit dem in ihm stattfindenden ingenieur-technischen Transformationsprozess, der Be- und/oder Verarbeitung von Stoffen. Im Rahmen der Gestaltung und Lenkung dieses Prozesses unter besonderer Beachtung ökonomischer und anderer, z.B. sozialer, Ziele sind Entscheidungen auf folgenden Gebieten zu treffen: (1) Produktwirtschaft (Produktplanung, Forschung und Entwicklung, Wertanalyse, Normung/Typung); (2) Anlagenwirtschaft (Kapazität, Layout, innerbetrieblicher Standort, Instandhaltung); (3) Personalwirtschaft (Arbeitsgestaltung, Arbeits- und Leistungsbewegung, Lohnformen, Personaleinsatz); (4) Programmwirtschaft (Produktprogrammplanung mit Produktionsverfahrens-, Losgrößen-, Eigenproduktions-/Fremdbezugswahl); (5) Prozesswirtschaft (Produktionsprozesswirtschaft als auftrags- und potenzialorientierte Termin- und Kapazitätsbelegungsplanung mit integrierter Material- und Personalplanung, Produktionsprozesssteuerung und -kontrolle als Arbeitsverteilung, Arbeitsingangsetzung und Arbeitsfortschritts- und -qualitätskontrolle); (6) Materialwirtschaft (Bedarfsermittlung, Lagerhaltung und Bestelldisposition); (7) Informationswirtschaft (Kostenrechnungsinformationen, Investitionsrechnungsinformationen, Organisation des Produktions-Controlling). Literatursuche zu "Industriebetriebslehre" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.